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... zu unserer Palästina Fallarbeit ❶

Berlin, September 2025

In dieser Newsletterreihe informieren wie Sie regelmäßig über unsere Fallarbeit zu Israel und Palästina. Wenn Sie diese Updates erhalten möchten, melden Sie sich hier für die Aufnahme in den Verteiler auf.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Im Jahr 2012 traf ein US-Drohnenangriff das jemenitische Dorf Khashamer, zwei Angehörige der Familie bin Ali Jaber wurden getötet. Möglich wurde der Einsatz durch die US-Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz – ein zentrales Relais für die Steuerung amerikanischer Drohnenangriffe weltweit.

Die Familie klagte 2014 mit unserer Unterstützung gegen die Bundesregierung, um die Nutzung Ramsteins für völkerrechtswidrige Angriffe zu stoppen – und scheiterte im Juli 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein Rückschlag? Nicht ganz. Denn das Gericht stellte zugleich einen wichtigen rechtlichen Grundsatz klar: Deutschland hat Schutzpflichten gegenüber Menschen im Ausland, wenn deutsche Staatsgewalt völkerrechtswidrige Gewaltakte ermöglicht.

Zur Urteilsverkündung im Juli 2025 hatten die jemenitischen Kläger kein Einreisevisum erhalten. Andreas Schüller und Sönke Hilbrans (rechts im Bild) haben ihren Fall seit über einem Jahrzehnt begleitet © ECCHR

In seinem Urteil präzisiert das Gericht zwei entscheidende Voraussetzungen:

Erstens muss ein hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt bestehen, etwa wenn deutsche Behörden, Infrastruktur oder Personal unmittelbar involviert sind. Zweitens muss eine ernsthafte Gefahr systematischer Völkerrechtsverletzungen bestehen. Im Fall der Familie bin Ali Jaber sah das Gericht diese Hürden als nicht erfüllt an. Doch entscheidend ist: die Möglichkeit gerichtlicher Überprüfung wurde bestätigt.

Genau das macht das Urteil bedeutsam für unsere Arbeit gegen Waffenexporte. Was bei Ramstein nach 11 Jahren Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, könnte in Gaza gelingen: deutsche Rüstungsexporte stoppen, wenn sie Völkerrecht verletzen und dabei systematisch palästinensische Zivilist*innen getötet werden.

Herr Abed J. aus Gaza, den wir juristisch unterstützen, verlor Frau und Kind durch israelische Angriffe. Jetzt klagt er gegen den Export von Panzergetrieben der Firma Renk – mit einem entscheidenden Unterschied zum Fall Ramstein. Während die Völkerrechtswidrigkeit der Kriegsführung im Jemen zwar umstritten ist, lassen sich die systematischen Völkerrechtsverbrechen in Gaza deutlich leichter nachweisen – etwa durch UN-Berichte, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs und laufende Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. Gerade in diesem Kontext wird deutlich: Mit der Genehmigung des Exports zentraler Rüstungskomponenten für die todbringenden Merkava- und Namer-Panzer hat die Bundesregierung nicht nur Waffen geliefert, sondern auch ihre Schutzpflichten gegenüber der palästinensischen Zivilbevölkerung verletzt.

Paradoxerweise öffnet uns das Ramstein-Urteil die Tür: Wo der deutsche Staat völkerrechtswidrige Handlungen direkt ermöglicht, müssen Gerichte einschreiten. Auch wenn Abed J. aus Gaza in den Fachinstanzen verloren hat, beabsichtigt er, alle möglichen Rechtsmittel auszuschöpfen. Wir werden ihm dabei weiter zur Seite stehen – als nächstes vor dem Bundesverfassungsgericht.

Denn es geht um mehr als juristische Siege. Gaza zeigt uns täglich: wenn Deutschland Waffen in Kriegsgebiete exportiert, tragen wir Mitverantwortung für das, was mit diesen Waffen geschieht. Jeder genehmigte Export, jede getötete Zivilperson betrifft uns alle.

Seit Anfang 2024 haben wir mehrere Eilanträge gegen deutsche Kriegswaffen- und Rüstungsexporte nach Israel unterstützt und so gemeinsam mit unseren palästinensischen Partnerorganisationen Klage gegen die deutsche Bundesregierung ermöglicht. Erste Reaktionen der Bundesregierung sind zwar spürbar, bleiben aber unzureichend – deshalb setzen wir unsere Arbeit konsequent fort. Damit wir diese wichtigen Verfahren weiterführen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Bevor es zu spät ist.

Herzliche Grüße
Dr. Alexander Schwarz

Appendix

Biography

Co-Programmleitung Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung

Dr. Alexander Schwarz

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