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... zu unserer Palästina Fallarbeit ❺

In dieser Newsletterreihe informieren wie Sie regelmäßig über unsere Fallarbeit zu Israel und Palästina. Wenn Sie diese Updates erhalten möchten, melden Sie sich hier für die Aufnahme in den Verteiler an.

Während Sie diese Zeilen lesen, sitzt unser Kläger Abed J. mit seiner kranken Mutter und seiner Schwester in einem Zelt im Süden des Gazastreifens. Nur 150 Meter von ihm entfernt schlug vor wenigen Tagen eine Rakete in ein Zeltlager ein. Sechs Menschen starben.

„Wir fühlen uns überhaupt nicht sicher“, schreibt er uns in seiner aktuellen eidesstattlichen Erklärung. „Wir rechnen jederzeit damit, dass ein israelischer Luftangriff uns trifft.“

Diese Worte sind mehr als eine Schilderung. Sie bilden den Kern der Verfassungsbeschwerde, die wir unterstützend mit unseren palästinensischen Partnern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe führen. Zugleich sind sie der Grund, weshalb wir nun einen Eilantrag gestellt haben.

Eine Waffenruhe, die kaum schützt

Credits: Fuad Alymani

Der Begriff „Waffenruhe“ suggeriert Sicherheit. Die Realität in Gaza sieht anders aus. Die israelische Armee setzt ihre Angriffe fort. Dokumentiert ist auch der Einsatz von Panzern, die regelmäßig mit deutschen Getrieben des Unternehmens Renk ausgestattet sind. Ohne diese Getriebe wären die israelischen Panzerbataillone nicht einsatzfähig. Seit über zwei Jahren bilden Panzer das technische Rückgrat der militärischen Operationen in den dicht besiedelten Gebieten Gazas.

Deutschland ist der zweitgrößte Waffenlieferant Israels. Die Bundesregierung verhängte im August 2025 einen teilweisen Genehmigungsstopp für neue Rüstungsexportlizenzen, hat diesen jedoch bereits wieder aufgehoben. Neue Exportgenehmigungen können seither jederzeit erteilt werden und genehmigte Waffenlieferungen können entsprechend ausgeführt werden.

Der Rechtsweg: langwierig, dringend

Wir unterstützen Abed J. seit Oktober 2024 auf seinem Rechtsweg. Sein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt: abgewiesen. Seine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel: abgewiesen. Im Oktober 2025 haben wir letztlich Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Doch Karlsruhe braucht Zeit – Zeit, die in Gaza über Leben und Tod entscheidet.

Der nun in Karlsruhe eingereichte Eilantrag soll verhindern, dass weitere Panzergetriebe ausgeliefert werden, bevor das Gericht entschieden hat. Im Zentrum steht eine politisch wie juristisch existenzielle Schlüsselfrage, ob Menschen in Kriegs- und Konfliktzonen überhaupt eine Stimme vor deutschen Gerichten haben, wenn deutsche Rüstungsexporte ihr Leben gefährden, und ob sie damit klage- beziehungsweise antragsbefugt sind. An dieser Frage entscheidet sich zugleich, ob Deutschlands verfassungsrechtliche Schutzpflichten an den Staatsgrenzen enden oder auch jenseits davon gelten.

UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof und Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit über zwei Jahren schwerste Verstöße gegen das internationale Recht in Gaza: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid. Wer Panzergetriebe nach Israel genehmigt, leistet einen Beitrag zu einer Kriegsführung, in der systematisch Kriegsverbrechen begangen werden. Das Völkerrecht gilt universell – auch in Gaza. Wer Israel faktisch von den allgemeinen Regeln des Völkerrechts ausnimmt, schafft einen Raum der Rechtlosigkeit. Die palästinensische Zivilbevölkerung wird auf nacktes Leben reduziert, dem Recht entzogen, der Gewalt ausgeliefert.

Ein Alltag zwischen Hoffnung und Angst

In unserem letzten Newsletter[1] hatten wir Ihnen die Arbeit des palästinensischen Künstlers Fuad Alymani vorgestellt. Seine animierten Zeichnungen halten fest, was Fotografien nicht zeigen können: die Dauer des Leidens, die Wiederholung des Schreckens. Bilder, die uns ansehen und die Geschichte von Abed J. erzählen.

Abed J. schreibt in seiner jüngsten Erklärung an uns, dass sich die Lebensbedingungen „etwas verbessert" hätten. Hilfslieferungen erreichen jetzt manche Lager. Er hat eine Tüte Mehl erhalten, Lebensmittelpakete mit Konserven, Reis, Nudeln und Öl. Manchmal gibt es kostenloses Essen aus Feldküchen. Wassertanks kommen gelegentlich vorbei. Seine Mutter braucht dringend eine Wirbelsäulenoperation. Die kann in Gaza nicht durchgeführt werden. Sie wartet wie Tausende andere darauf, dass der Grenzübergang Rafah geöffnet wird. Ihre Gesundheit hat sich massiv verschlechtert seit ihr Mann und drei ihrer Kinder getötet wurden. Sie leidet an Diabetes, Bluthochdruck, neurologischen Störungen. Das ist der Alltag in einem Zeltlager, 150 Meter vom nächsten Bombeneinschlag entfernt.

2026: Ein Jahr der Entscheidungen

Das kommende Jahr wird entscheidend sein. Für das Verfahren in Karlsruhe. Für die Menschen in Gaza. Für die Frage, ob Deutschland seiner Verantwortung gerecht wird oder weiterhin Kriegsverbrechen ermöglicht.

Wir werden weiterkämpfen. Vor Gericht. In der Öffentlichkeit. Mit rechtlichen Mitteln. Denn das Recht muss gelten – für alle, überall.

Juristische Verfahren wirken oft abstrakt: Aktenzeichen, Fristen, Instanzenwege, zurückliegende Verbrechen. Dieser Fall ist anders. Es geht nicht um Vergangenes, sondern um das, was sich wiederholt. Nicht um Gerechtigkeit im Rückblick, sondern um Schutz im Hier und Jetzt. Menschen warten darauf, dass das Recht sie schützt. Jetzt.

Wir brauchen Ihre Unterstützung

Die rechtliche Arbeit ist aufwendig. Die Zusammenarbeit mit unseren Partnerorganisationen in Gaza erfolgt unter extremen Bedingungen. Wir können nicht nach Gaza hinein, praktisch niemand kann heraus. Jeder Kontakt, jede Erklärung, jede Recherche erfordert enormen Einsatz und erhebliche Ressourcen.

Ihre Spende ermöglicht es uns, diesen Fall mit der nötigen Intensität zu führen. Sie ermöglicht es uns, auch 2026 an der Seite derer zu stehen, die auf Recht warten.

Jede Spende zählt.

Vielen Dank für Ihre Verbundenheit.

Ihr
Dr. Alexander Schwarz

Appendix

Biographie

Co-Programmleitung Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung

Dr. Alexander Schwarz

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