In dieser Newsletterreihe informieren wie Sie regelmäßig über unsere Fallarbeit zu Israel und Palästina. Wenn Sie diese Updates erhalten möchten, melden Sie sich hier für die Aufnahme in den Verteiler an.
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Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
am 12. Februar 2026 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von Abed J. ab. Mit seiner Klage versuchte der im von Israel besetzten Gazastreifen lebende palästinensische Kläger deutsche Waffenexporte an die israelische Armee zu stoppen und so weiteres Töten in Gaza zu verhindern.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt sich diesem Anliegen fatal entgegen: Indem sie bereits die Zulässigkeit der Beschwerde verneint, entzieht sie einer inhaltlichen Prüfung der deutschen Rüstungsexporte von vornherein die Grundlage. Für Abed J. und Palästinenser*innen im Allgemeinen bedeutet der Beschluss einen schweren Rückschlag. Zugleich trifft er Zivilist*innen weltweit, die auf die universelle Geltung von Recht vertrauen und sich gegen völkerrechtswidrige Rüstungsexporte vor deutschen Gerichten zur Wehr setzen wollen.
Damit berührt die Entscheidung eine grundsätzliche Frage: Kommt Deutschland seiner politischen und rechtlichen Verantwortung nach, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ethnische Säuberungen und Völkermord zu verhindern sowie eine eigene Mitverantwortung gerichtlich überprüfen zu lassen?
Die Ablehnung erreichte Abed J. ausgerechnet in al-Mawasi, einem Ort im Süden Gazas, der sich in den vergangenen zwei Jahren in eine von zahllosen palästinensischen Zeltstädten verwandelt hat. Zwischen den Ruinen ehemaliger Städte und Dörfer, auf verwüsteten Feldern und entlang der Strände sind notdürftige Unterkünfte entstanden, die Hunderttausenden Palästinenser*innen als provisorisches Zuhause dienen, nachdem ihre Wohnräume von Israel gezielt zerstört worden waren. Auch Abed J. und seine Familie suchten hier Zuflucht.
Der aus Rafah stammende Ingenieur war gemeinsam mit seiner kranken Mutter und seiner Schwester in die an das Mittelmeer grenzende Dünenlandschaft vertrieben worden, nachdem sein gesamtes Wohnviertel von der israelischen Armee zerstört worden war. Israelische Militäroperationen töteten bis dahin die Ehefrau des Klägers, seine anderthalbjährige Tochter, seinen Vater sowie drei seiner Brüder. Um weiteres Töten zu verhindern und andere Palästinenser*innen vor einem ähnlichen Schicksal zu bewahren, entschloss sich Abed J. rechtlich gegen die Kriegsmaschinerie vorzugehen, die sein Leben und das so vieler anderer Palästinenser*innen beherrscht.

Hinter den Lieferketten der israelischen Militärinfrastruktur stehen Panzergetriebe aus deutscher Produktion, die im Rahmen der israelischen Bodenoffensive verstärkt zum Einsatz kamen und gemäß Menschenrechtsberichten wiederholt in schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwickelt waren – möglicherweise auch der Tötung der 6-jährigen Palästinenserin Hind Rajab und ihrer Familie im Januar 2024.
Im Oktober 2024 wandte sich Abed J. an deutsche Verwaltungsgerichte, um die Lieferung der Panzergetriebe an die israelische Armee zu stoppen. Gemeinsam mit palästinensischen Partnerorganisationen unterstützte das ECCHR seine Klage. Ziel war es, vor deutschen Gerichten die Verantwortung der Bundesregierung geltend zu machen, keine Waffen in Konflikte zu exportieren, wenn ein überwiegendes Risiko besteht, dass diese zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen.
Doch auch dieser Weg wurde Abed J. letzte Woche vor dem Bundesverfassungsgericht weitgehend verschlossen. Damit entzog sich Deutschland nicht nur seiner politischen Verantwortung, sondern auch seiner völkerrechtlichen Verpflichtung. Zivilist*innen aus dem Ausland haben damit faktisch kein Recht, in Deutschland gegen Waffenlieferungen zu klagen, die ihr Leben gefährden.
Deutschland ist der zweitwichtigste Waffenlieferant Israels. Gerade deshalb ist die Frage nach der rechtlichen und politischen Verantwortung der Bundesrepublik gegenüber dem Schutz palästinensischen Lebens besonders dringlich. Ebenso wie die Frage, inwieweit die deutsche Bundesregierung bereit ist, sich dieser Verantwortung gerichtlich zu stellen.
Das Urteil zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen geschriebenem Recht und dessen tatsächlicher Durchsetzung: Formal besteht eine Verpflichtung Deutschlands zum Schutz des humanitären Völkerrechts und zum Schutz der Menschenrechte. Praktisch lässt sich diese Pflicht jedoch nicht effektiv gerichtlich überprüfen. Nach Ansicht des Gerichts genügt es, dass in Deutschland ein allgemeines Kontrollsystem für Rüstungsexporte existiert – unabhängig davon, ob dieses System ausländische Zivilist*innen tatsächlich vor den tödlichen Folgen deutscher Waffenlieferungen schützt.
Doch kann diese Argumentation wirklich als ausreichender Schutz für Menschenleben gelten? Vor allem dann, wenn ein Staat sich über völkerrechtliche Verpflichtungen hinwegsetzt, stellt sich die entscheidende Frage: Welche Rolle übernehmen die Gerichte? Sind sie bereit, Regierungsentscheidungen ernsthaft zu kontrollieren und Rechtsverletzungen zu verhindern? Oder verlassen sie sich blind auf formale Systeme und politische Zusicherungen, die Menschen keinen effektiven Schutz bieten?

Die Entscheidung legt strukturelle Schwächen der bestehenden Rechtslage offen. Menschen, die von deutschen Rüstungsexporten betroffen sind, haben trotz zahlreich dokumentierter Völkerrechtsverstöße faktisch keinen Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz in Deutschland. Sie tragen die Folgen deutscher Waffen, ohne sich rechtlich dagegen wehren zu können. Das ist ein politisches und rechtliches Versagen.
Das bestehende Rüstungskontrollsystem in Deutschland ist unzureichend, um Zivilist*innen vor den tödlichen Folgen deutscher Waffenlieferungen zu schützen – wie Exporte nach Israel, Saudi-Arabien, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate deutlich zeigen. Statt den Schutz von Menschenleben in den Vordergrund zu stellen, priorisieren diese Systeme wirtschaftliche und politische Interessen.
Gleichzeitig bleibt die Nichteinhaltung völkerrechtlicher Vorgaben bei der Genehmigung von Rüstungsexporten praktisch nicht justiziabel. Das Schutzsystem bleibt damit wirkungslos. Doch effektiver Rechtsschutz bedeutet, staatliche Entscheidungen kontrollieren zu können, wenn ein System versagt. Ohne diese Möglichkeit bleibt das Grundrecht auf effektiven Schutz nur eine leere Hülle. Dies sollte uns Sorge bereiten.
Aus unserer Sicht schwächt das Urteil das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz erheblich und zeigt, wie dringend eine Reform der Rüstungsexportkontrolle und ihrer gerichtlichen Überprüfbarkeit ist. Welchen Schutz bietet das Recht, wenn Gerichte ihre Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive nicht wahrnehmen?
Heute geht es um Gaza und seine Menschen. Grundsätzlich aber geht es um alle deutschen Waffenexporte. Unser Ziel ist klar: weitere Verstöße gegen nationales und internationales Recht in Gaza und darüber hinaus zu unterbinden.
Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie es uns, weiterhin konsequent und unabhängig für eine gesetzlich verankerte, transparente und rechtsstaatlich kontrollierte Rüstungsexportpolitik zu kämpfen.
Viel mehr noch stehen Sie solidarisch an der Seite von Abed J. und allen Betroffenen in Gaza, ohne deren Mut unsere Arbeit nicht möglich wäre. Jede Spende macht es möglich, dass Recht und Menschenwürde nicht nur auf dem Papier bestehen. Schließen Sie sich uns an.
Ihr Dr. Alexander Schwarz
Co-Programmleitung Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung
Dr. Alexander Schwarz ist Jurist und co-leitet beim ECCHR den Programmbereich Völkerstraftaten und internationale Verantwortung. In dieser Eigenschaft unterstützt er Betroffene und Überlebende von Menschenrechtsverletzung und schweren Völkerstraftaten vor nationalen und internationalen Gerichten.
Das ECCHR arbeitete in diesem Verfahren gemeinsam mit dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), dem Al Mezan Center for Human Rights und Al Haq. Die anwaltliche Vertretung übernahmen Geulen & Klinger Rechtsanwälte.
Die Zeichnungen stammen von Fuad Alymani. Er studierte in Palästina und Schweden Kunst und lebt heute in Prag. Er arbeitet zu Identität, Zugehörigkeit und den Folgen der Besatzung. Mehr über die Arbeit von Fuad Alymani: instagram/fuad_alymani
Das LOA ist Teil des ECCHR. Als gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, sind wir auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Diese wahren unsere Unabhängigkeit. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!
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