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... aus Damaskus ❽

Geschrieben in Damaskus im Juli 2026

Nach zwölf Jahren im Exil konnte die Menschenrechtsanwältin und ECCHR Legal Advisor Joumana Seif erstmals nach Syrien zurückkehren. In regelmäßigen Abständen wird sie aus Syrien berichten. Abonnieren Sie hier unseren “Brief aus Damaskus”.

Am 2. Juli wurden bei einem Anschlag auf ein Café in der Nähe des Justizpalasts in Damaskus neun Menschen getötet und 28 weitere verletzt – die meisten von ihnen Anwält*innen. Wenige Tage später, am 7. Juli, kam es während des Staatsbesuchs des französischen Präsidenten Emmanuel Macron in der Hauptstadt zu zwei aufeinanderfolgenden Explosionen. Die zweite Explosion ereignete sich weniger als 30 Meter von unserem Büro entfernt, nur wenige Minuten nachdem meine Kollegin und ich genau dort vorbeigegangen waren. Die Wucht der Detonation hat uns und unsere Nachbar*innen zutiefst erschüttert und in Angst zurückgelassen. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass meine Sinne seither ständig in Alarmbereitschaft sind. Noch immer schlägt mein Herz schneller, wenn ich täglich an dieser Stelle vorbeilaufen muss.

Vorfälle wie diese sind Spiegelbild der Realität in Syrien: Seit dem Sturz des Assad-Regimes haben die neuen syrischen Behörden teilweise bemerkenswerte und rasche Fortschritte im Bereich der Außenpolitik erzielt. Diese Erfolge haben sich bislang jedoch noch nicht in greifbaren Verbesserungen im Leben der einfachen Bürger*innen übersetzt. Im Gegenteil: Die Menschen sehen sich im Alltag weiterhin mit großen Herausforderungen konfrontiert, vor allem in Bezug auf Lebensbedingungen, Wirtschaft und die Sicherheitslage.

Die wirtschaftliche Lage: Brot, Treibstoff und soziale Gerechtigkeit?

Ökonomisch haben sich die Lebensbedingungen in den letzten Monaten erheblich verschlechtert. Staatliche Subventionen für Brot und Treibstoff wurden gestrichen, während sich die Strompreise um ein Vielfaches erhöht haben und nun ein Niveau erreicht haben, das mehr als die Hälfte des Durchschnittsgehalts eine*r Arbeitnehmer*in verschlingt.

Steigende Energie- und Treibstoffkosten haben einen dramatischen Anstieg der Preise für alle Waren ausgelöst und belasten die Bürger*innen, die ohnehin schon zu kämpfen haben, zusätzlich. Die zahlreichen Proteste der Syrer*innen auf den Straßen von Damaskus und anderen Städten konnten die Regierung bislang nicht davon überzeugen, die Energiepreise zu senken oder die Subventionen für Brot wieder einzuführen.

Damaskus ist heute eine Stadt der krassen Gegensätze: In den wohlhabenden Vierteln reihen sich gehobene Restaurants aneinander, Luxusautos schieben sich durch den Verkehr. Nur wenige Straßen weiter kämpfen Bettler*innen, Kinder, ältere Menschen und Kriegsverletzte ums tägliche Überleben. Während eine Übernachtung in einem Vier-Sterne-Hotel das Dreifache des Monatsgehalts eines dort beschäftigten Angestellten kosten kann, entsprechen die Preise für Immobilien sowie für Fleisch und Konserven inzwischen weitgehend denen in Berlin, trotz eines Einkommensniveaus, das um ein Vielfaches niedriger ist.

Die Wiederaufbaumaßnahmen in den vom Assad-Regime schwer zerstörten Vororten rund um Damaskus lassen nach wie vor auf sich warten. Da umfassendere Wiederaufbaumaßnahmen ausbleiben, sind die Bewohner auf individuelle und gemeinschaftlich getragene Initiativen angewiesen, um beschädigte Häuser zu reparieren und wieder bewohnbar zu machen. Bislang ist es vor allem der Bau von Hochhäusern und luxuriösen Wohnanlagen, der Investor*innen weiterhin anzieht. Von Mauern umschlossen, bieten die Anlagen Freizeitangebote zu extrem hohen Preisen. Diese Projekte entsprechen nicht den Anforderungen einer inklusiven und sozial verantwortlichen Entwicklung; vielmehr bergen sie die Gefahr, soziale Ungleichheiten zu vergrößern und zur Aushöhlung der Mittelschicht beizutragen.

Die politische Front: Wie demokratisch ist die Volksversammlung?

Nur 21 von 210 - Frauen demonstrieren in Aleppo gegen ihre mangelnde Repräsentation in der neuen Volksversammlung © Joumana Seif

Nach einer Verzögerung von mehr als neun Monaten trat am 12. Juli 2026 erstmals die neue „Volksversammlung“ zusammen. Als Syriens Parlament soll sie eine neue Verfassung ausarbeiten, Gesetze verabschieden, den Staatshaushalt beschließen und die Regierung kontrollieren – so zumindest auf dem Papier. Die Erfahrungen der vergangenen anderthalb Jahre lassen jedoch Zweifel daran aufkommen, dass sie diese Aufgaben tatsächlich unabhängig wahrnehmen kann. Nachdem Meinungsverschiedenheiten zwischen einigen ihrer Mitglieder und der Exekutive über die Verfahren zur Wahl ihrer Führung beigelegt worden waren, wählte die Volksversammlung in ihrer ersten Sitzung einen Präsidenten, zwei Vizepräsident*innen (darunter eine Frau) und einen Sekretär.

Die Volksversammlung trat zusammen, nachdem Präsident Ahmed al-Sharaa die 70 Mitglieder bekannt gab, die er direkt ernannt hatte. Gemäß der Verfassungserklärung übt der Präsident weitreichende Befugnisse über die Bildung der Volksversammlung im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens aus: erstens die Auswahl der Mitglieder des Hohen Ausschusses, der für die Überwachung der Auswahl von zwei Dritteln der Abgeordneten der Volksversammlung im Rahmen eines begrenzten, quasi-wahlähnlichen Verfahrens zuständig ist; und zweitens die direkte Ernennung des verbleibenden Drittels.

Mit der Verfassungserklärung wurde zudem ein präsidiales Regierungssystem eingeführt, wodurch das Amt des Ministerpräsidenten abgeschafft und die gesamte Exekutivgewalt sowie alle Exekutivfunktionen dem Präsidenten der Republik übertragen wurden. Was die Justiz betrifft, so blieb die Struktur des Obersten Justizrats gegenüber dem System der Assad-Ära unverändert. In diesem Rahmen führt der Präsident der Republik weiterhin den Vorsitz im Obersten Justizrat, wobei der Justizminister als stellvertretender Vorsitzender fungiert, während alle anderen Mitglieder von der Exekutive ernannt werden. Dem Präsidenten wurde zudem die Befugnis übertragen, alle Mitglieder des Obersten Verfassungsgerichts zu ernennen, dessen Rolle sich darauf beschränkte, auf Ersuchen des Präsidenten beratende Stellungnahmen abzugeben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Syrien derzeit über eine einzige zentralisierte Autorität verfügt, die durch die Exekutive unter Präsident Ahmed al-Sharaa repräsentiert wird, während andere Institutionen – darunter die Volksversammlung, die Justiz und das Verfassungsgericht – ihre Befugnisse von dieser ableiten. Gleichzeitig verfügen die Legislative und die Judikative nicht über wirksame Befugnisse, um die Exekutive zu überwachen, zur Rechenschaft zu ziehen oder zu kontrollieren.

Vor diesem Hintergrund hat die neue politische Entwicklung die Spaltungen innerhalb der syrischen Gesellschaft weiter verschärft, zumal die Einschränkungen politischer Aktivitäten und der Gründung politischer Parteien fortbestehen. Einige finden diese Maßnahmen notwendig, um die Übergangsphase des Landes zu bewältigen und die damit verbundenen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern. Andere sind der Ansicht, dass Syrien in die falsche Richtung driftet, hin zu einer neuen Form des Autoritarismus, wodurch genau jene Bestrebungen und Opfer untergraben werden, die im Namen der Freiheit, Gerechtigkeit und Würde erbracht wurden.

Frauen protestieren gegen ihre Marginalisierung

Frauen demonstrieren Anfang Juli in Aleppo gegen ihre politische Marginalisierung. © Joumana Seif

Die Bildung der Volksversammlung hat eine öffentliche Debatte ausgelöst. Sie wurde in Dutzenden Stunden Fernsehdebatten und Tausende Beiträgen in den sozialen Medien diskutiert – und wird es weiterhin. Befürworter*innen argumentieren, dass die Versammlung unabhängig agieren, ihr Mandat in vollem Umfang ausüben und ihre Aufgaben wirksam erfüllen werde. Kritiker*innen erheben jedoch heftigen Einspruch, da sie der Ansicht sind, dass die Versammlung lediglich als Sündenbock für künftige Misserfolge dienen wird, während ihr die Befugnisse fehlen, um sinnvolle Reformen herbeizuführen.

Die wichtigsten Einwände gegen das Auswahlverfahren der Versammlungsmitglieder lassen sich in drei Kernpunkten zusammenfassen:

1. Mangelnde Transparenz

Dem Auswahlverfahren fehlten klare und transparente Kriterien, was Bedenken aufkommen ließ, ob die Versammlung über das erforderliche Fachwissen verfügt, um Syriens künftigen verfassungsrechtlichen und rechtlichen Rahmen zu entwerfen.

2. Unzureichende Vertretung von Frauen

Von den 210 Versammlungsmitgliedern sind nur 21 Frauen (etwa 10 %), obwohl zuvor versichert worden war, dass deren Repräsentation verbessert werden würde. Das Ergebnis wurde von Frauenrechtsaktivist*innen kritisiert. Sie sehen darin ein Zeichen ihrer anhaltenden politischen Marginalisierung und organisierten dagegen friedliche Proteste.

3. Interessenkonflikte

Sieben Mitglieder des Hohen Wahlausschusses wurden in die Liste der vom Präsidenten für die Volksversammlung ernannten Personen aufgenommen, was Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Standards für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aufkommen ließ.

Syrien befindet sich weiterhin an einem historischen Wendepunkt. Ich bin überzeugt, dass der Aufbau eines Rechtsstaats mit starken und unabhängigen Institutionen eine gemeinsame Aufgabe ist, eine Aufgabe, zu der jede Syrer*in im Rahmen der eigenen Möglichkeiten beitragen kann. Meine Hoffnung für mein Land ist eine Zukunft, die von Gerechtigkeit, Stabilität und Wohlstand geprägt ist. Der Weg dorthin ist lang. Doch trotz aller Rückschläge bleibt die Hoffnung das, was viele von uns miteinander verbindet.

Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung,

Joumana Seif

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Appendix

Biography

Joumana Seif

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