Nach einer Verzögerung von mehr als neun Monaten trat am 12. Juli 2026 erstmals die neue „Volksversammlung“ zusammen. Als Syriens Parlament soll sie eine neue Verfassung ausarbeiten, Gesetze verabschieden, den Staatshaushalt beschließen und die Regierung kontrollieren – so zumindest auf dem Papier. Die Erfahrungen der vergangenen anderthalb Jahre lassen jedoch Zweifel daran aufkommen, dass sie diese Aufgaben tatsächlich unabhängig wahrnehmen kann. Nachdem Meinungsverschiedenheiten zwischen einigen ihrer Mitglieder und der Exekutive über die Verfahren zur Wahl ihrer Führung beigelegt worden waren, wählte die Volksversammlung in ihrer ersten Sitzung einen Präsidenten, zwei Vizepräsident*innen (darunter eine Frau) und einen Sekretär.
Die Volksversammlung trat zusammen, nachdem Präsident Ahmed al-Sharaa die 70 Mitglieder bekannt gab, die er direkt ernannt hatte. Gemäß der Verfassungserklärung übt der Präsident weitreichende Befugnisse über die Bildung der Volksversammlung im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens aus: erstens die Auswahl der Mitglieder des Hohen Ausschusses, der für die Überwachung der Auswahl von zwei Dritteln der Abgeordneten der Volksversammlung im Rahmen eines begrenzten, quasi-wahlähnlichen Verfahrens zuständig ist; und zweitens die direkte Ernennung des verbleibenden Drittels.
Mit der Verfassungserklärung wurde zudem ein präsidiales Regierungssystem eingeführt, wodurch das Amt des Ministerpräsidenten abgeschafft und die gesamte Exekutivgewalt sowie alle Exekutivfunktionen dem Präsidenten der Republik übertragen wurden. Was die Justiz betrifft, so blieb die Struktur des Obersten Justizrats gegenüber dem System der Assad-Ära unverändert. In diesem Rahmen führt der Präsident der Republik weiterhin den Vorsitz im Obersten Justizrat, wobei der Justizminister als stellvertretender Vorsitzender fungiert, während alle anderen Mitglieder von der Exekutive ernannt werden. Dem Präsidenten wurde zudem die Befugnis übertragen, alle Mitglieder des Obersten Verfassungsgerichts zu ernennen, dessen Rolle sich darauf beschränkte, auf Ersuchen des Präsidenten beratende Stellungnahmen abzugeben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Syrien derzeit über eine einzige zentralisierte Autorität verfügt, die durch die Exekutive unter Präsident Ahmed al-Sharaa repräsentiert wird, während andere Institutionen – darunter die Volksversammlung, die Justiz und das Verfassungsgericht – ihre Befugnisse von dieser ableiten. Gleichzeitig verfügen die Legislative und die Judikative nicht über wirksame Befugnisse, um die Exekutive zu überwachen, zur Rechenschaft zu ziehen oder zu kontrollieren.
Vor diesem Hintergrund hat die neue politische Entwicklung die Spaltungen innerhalb der syrischen Gesellschaft weiter verschärft, zumal die Einschränkungen politischer Aktivitäten und der Gründung politischer Parteien fortbestehen. Einige finden diese Maßnahmen notwendig, um die Übergangsphase des Landes zu bewältigen und die damit verbundenen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern. Andere sind der Ansicht, dass Syrien in die falsche Richtung driftet, hin zu einer neuen Form des Autoritarismus, wodurch genau jene Bestrebungen und Opfer untergraben werden, die im Namen der Freiheit, Gerechtigkeit und Würde erbracht wurden.