Der Vorsitzende der Kammer, Fakhr al-Din Al-Aryan, begann, die Zusammenfassung des Urteils zu verlesen. Atef Najib wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie im Völkerrecht niedergelegt, und für Straftaten nach nationalem Recht verurteilt, darunter vorsätzlicher Mord, die Tötung von Kindern unter fünfzehn Jahren, Folter mit Todesfolge, rechtswidriger Freiheitsentzug, Entführung und Anstiftung zur vorsätzlichen Tötung. Er wurde in Anwesenheit zum Tode verurteilt.
Auch Bashar al-Assad, Maher al-Assad und mehrere weitere Angeklagte wurden in Abwesenheit wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie Straftaten nach nationalem Recht und Befehlsverantwortung zum Tode verurteilt. Laut Richter Al-Aryan stützte das Gericht seine Begründung auf den Grundsatz der Komplementarität zwischen nationalem und internationalem Recht, wobei die syrische Gerichtsbarkeit als vorrangig angesehen wird und internationales Recht eine ergänzende Rolle spielt.
Es waren die ersten Prozesse im Rahmen der Übergangsjustiz in Syrien, in denen die schweren Verbrechen des Assad-Regimes und seines Sicherheitsapparats geahndet wurden. Sie haben deswegen das Potenzial, zum Meilenstein der beginnenden Aufarbeitung in Syrien zu werden. Ob sie diese Rolle glaubwürdig erfüllen können, wird jedoch davon abhängen, ob die syrischen Institutionen in der Lage sind, diese Verbrechen professionell und im Einklang mit den rechtlichen Standards eines fairen Verfahrens aufzuarbeiten.
Die Urteile wurden von den Familien der Opfer mit Jubel begrüßt, aber der Prozess und das beschleunigte Verfahren warfen viele Fragen auf. Insbesondere, ob den Opfern und Überlebenden tatsächlich ermöglicht wurde, sich zu beteiligen und ihre Erfahrungen anerkennen zu lassen. Aus der Perspektive der Übergangsjustiz lässt sich Rechenschaftspflicht nicht allein auf die strafrechtliche Verfolgung begrenzen.
Gleichzeitig gab das Verfahren Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze eines fairen Verfahrens. Das Syrian Justice and Accountability Centre (SJAC), das den Prozess beobachtete, kam zu dem Schluss, dass die Verhandlung erhebliche Schwächen des syrischen Justizsystems offengelegt habe und wahrscheinlich das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren beeinträchtigt worden sei.
Ich selbst hatte in Deutschland mehrere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip verfolgt. Darunter auch den Al-Khatib-Prozess in Koblenz gegen den ehemaligen Generaloberst Anwar R. Es war weltweit die erste gerichtliche Aufarbeitung des syrischen Foltersystems. Der Prozess dauerte fast zwei Jahre und endete mit lebenslanger Haft für den Angeklagten. Daher war ich irritiert, dass die Verfahren derart hochrangige Verantwortliche des Regimes in Syrien in nur dreieinhalb Monaten und nach nur neun Verhandlungstagen abgeschlossen wurden.
Diese Sorge wurde durch das gegen Atef Najib verhängte Todesurteil noch verstärkt. Es verschließt faktisch die Tür zu einer umfassenden Aufklärung der Wahrheit über die Gräueltaten, die von Angehörigen des Assad-Regimes begangen wurden.