Nach zwölf Jahren im Exil konnte die Menschenrechtsanwältin und ECCHR Legal Advisor Joumana Seif erstmals nach Syrien zurückkehren. In regelmäßigen Abständen wird sie aus Syrien berichten. Abonnieren Sie hier unseren “Brief aus Damaskus”.
00:00:00
00:00:00

Nach zwölf Jahren im Exil konnte die Menschenrechtsanwältin und ECCHR Legal Advisor Joumana Seif erstmals nach Syrien zurückkehren. In regelmäßigen Abständen wird sie aus Syrien berichten. Abonnieren Sie hier unseren “Brief aus Damaskus”.
Vor einer Woche hat ein syrisches Gericht sein erstes Urteil unter der Übergangsregierung gegen einen hochrangigen Funktionär des Assad-Regimes gefällt – sowie in Abwesenheit gegen Bashar und Maher al-Assad. Für viele Syrer*innen, insbesondere für die Opfer der Massenverbrechen unter Assad, sendete der Prozess eine starke Botschaft: Keine Diktatur besteht für immer. Gleichzeitig haben die verhängten Todesurteile bei der Menschenrechtsanwältin und ECCHR Senior Legal Advisor Joumana Seif ambivalente Gefühle ausgelöst und ernsthafte Zweifel an der Fairness des Verfahrens aufgeworfen. In ihrem neuen Brief aus Damaskus fragt sie: Wie kann ein Prozess der Übergangsjustiz wirksam mit dem Erbe staatlicher Gewalt brechen?
Um die Genehmigung zu erhalten, meinen Namen auf die Anwesenheitsliste für die Urteilsverkündung setzen zu lassen, war eine vorherige Abstimmung mit dem Justizministerium erforderlich. Atef Najib, ehemaliger Leiter des Sicherheitsgeheimdienstes in der südsyrischen Provinz Daraa, wurde in Anwesenheit vor Gericht gestellt. In Abwesenheit sollten am 11. August außerdem die Strafen gegen den ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad, dessen jüngeren Bruder Maher al-Assad sowie mehrere hochrangige Offiziere verkündet werden.
Wie bereits die erste Anhörung, über die ich in einem meiner vorherigen Briefe berichtet hatte, fand auch diese Verhandlung am 11. August 2026 vor dem Vierten Strafgericht im Justizpalast im Zentrum von Damaskus statt. Die Sicherheitsvorkehrungen im und um den Justizpalast waren äußerst streng. Das Innenministerium hatte sich sichtbar bemüht, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, ohne die Arbeit der anderen Gerichte und den Besucherverkehr innerhalb desselben Gebäudes zu unterbrechen.
Der Angeklagte wurde erst wenige Minuten vor Beginn der Verhandlung in die Zelle im Gerichtssaal gebracht. Als er eintrat, hörten wir laute Rufe von draußen. Vermutlich die Stimmen von Angehörigen der Opfer, die sich vor dem Eisentor des Gerichts versammelt hatten, umringt von zahlreichen Polizisten. Als die Richter den Saal betraten, kehrte Stille ein.
Die meisten Anklagepunkte gegen Atef Najib, einen Cousin von Bashar und Maher al-Assad, beziehen sich auf seine Zeit als Leiter der Direktion für politische Sicherheit in Daraa im Jahr 2011. Im März jenes Jahres verhafteten und folterten Beamte unter seinem Kommando eine Gruppe von Kindern, die regimekritische Parolen an die Wände ihrer Schule geschrieben hatten. Ihre Verhaftung und Folter, gefolgt von der Demütigung ihrer Familien, führten zu Protesten, die sich bald im ganzen Land ausbreiteten. Sie stießen auf harte Repression und Brutalität seitens des Assad-Regimes und führten schließlich zum bewaffneten Aufstand.
Der Vorsitzende der Kammer, Fakhr al-Din Al-Aryan, begann, die Zusammenfassung des Urteils zu verlesen. Atef Najib wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie im Völkerrecht niedergelegt, und für Straftaten nach nationalem Recht verurteilt, darunter vorsätzlicher Mord, die Tötung von Kindern unter fünfzehn Jahren, Folter mit Todesfolge, rechtswidriger Freiheitsentzug, Entführung und Anstiftung zur vorsätzlichen Tötung. Er wurde in Anwesenheit zum Tode verurteilt.
Auch Bashar al-Assad, Maher al-Assad und mehrere weitere Angeklagte wurden in Abwesenheit wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie Straftaten nach nationalem Recht und Befehlsverantwortung zum Tode verurteilt. Laut Richter Al-Aryan stützte das Gericht seine Begründung auf den Grundsatz der Komplementarität zwischen nationalem und internationalem Recht, wobei die syrische Gerichtsbarkeit als vorrangig angesehen wird und internationales Recht eine ergänzende Rolle spielt.
Es waren die ersten Prozesse im Rahmen der Übergangsjustiz in Syrien, in denen die schweren Verbrechen des Assad-Regimes und seines Sicherheitsapparats geahndet wurden. Sie haben deswegen das Potenzial, zum Meilenstein der beginnenden Aufarbeitung in Syrien zu werden. Ob sie diese Rolle glaubwürdig erfüllen können, wird jedoch davon abhängen, ob die syrischen Institutionen in der Lage sind, diese Verbrechen professionell und im Einklang mit den rechtlichen Standards eines fairen Verfahrens aufzuarbeiten.
Die Urteile wurden von den Familien der Opfer mit Jubel begrüßt, aber der Prozess und das beschleunigte Verfahren warfen viele Fragen auf. Insbesondere, ob den Opfern und Überlebenden tatsächlich ermöglicht wurde, sich zu beteiligen und ihre Erfahrungen anerkennen zu lassen. Aus der Perspektive der Übergangsjustiz lässt sich Rechenschaftspflicht nicht allein auf die strafrechtliche Verfolgung begrenzen.
Gleichzeitig gab das Verfahren Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze eines fairen Verfahrens. Das Syrian Justice and Accountability Centre (SJAC), das den Prozess beobachtete, kam zu dem Schluss, dass die Verhandlung erhebliche Schwächen des syrischen Justizsystems offengelegt habe und wahrscheinlich das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren beeinträchtigt worden sei.
Ich selbst hatte in Deutschland mehrere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip verfolgt. Darunter auch den Al-Khatib-Prozess in Koblenz gegen den ehemaligen Generaloberst Anwar R. Es war weltweit die erste gerichtliche Aufarbeitung des syrischen Foltersystems. Der Prozess dauerte fast zwei Jahre und endete mit lebenslanger Haft für den Angeklagten. Daher war ich irritiert, dass die Verfahren derart hochrangige Verantwortliche des Regimes in Syrien in nur dreieinhalb Monaten und nach nur neun Verhandlungstagen abgeschlossen wurden.
Diese Sorge wurde durch das gegen Atef Najib verhängte Todesurteil noch verstärkt. Es verschließt faktisch die Tür zu einer umfassenden Aufklärung der Wahrheit über die Gräueltaten, die von Angehörigen des Assad-Regimes begangen wurden.
Auch das Todesurteil stimmte mich bedenklich, obwohl ich damit gerechnet hatte. Es ist keine angenehme Erfahrung, die Verkündung eines Todesurteils mitzuerleben. Wie viele Vertreter von Menschenrechtsorganisationen hatte auch ich gemischte und widersprüchliche Gefühle. Ihre Anwendung ist insbesondere in einem Prozess der Übergangsjustiz problematisch, der gerade mit einem Erbe staatlicher Gewalt brechen soll.
Die in Abwesenheit gegen Bashar al-Assad, Maher al-Assad und die anderen Angeklagten verhängten Todesurteile werfen zahlreiche Fragen hinsichtlich der Aussichten auf eine künftige internationale justizielle Zusammenarbeit auf. Die in Abwesenheit verhängten Todesurteile könnten zudem die künftige internationale Justizkooperation erschweren. Viele Länder lehnen die Todesstrafe ab und werden nun Verdächtige wahrscheinlich nicht ausliefern, ohne die Garantie zu haben, dass solche Urteile nicht vollstreckt werden. Einige Kommentatoren haben sogar argumentiert, dass die Verhängung der Todesstrafe in Abwesenheit faktisch darauf hinausläuft, diesen Tätern Immunität zu gewähren, da sie wohl nicht überstellt werden.
Überdies würde eine Hinrichtung verhindern, weitere Aussagen eines ehemaligen hochrangigen Sicherheitsbeamten über Befehlsketten, institutionelle Strukturen und Verbrechen zu erhalten. Dies wäre wichtig für die zahlreichen Opfer, die noch Aufklärung und Rechenschaft einfordern.
Deutlich wird, dass die syrische Justiz vor enormen Herausforderungen steht: Sie befindet sich beim ersten Prozess gegen hochrangige Vertreter des Assad-Regimes sowohl unter erheblichem öffentlichen Druck als auch unter intensiver internationaler Beobachtung.
Die Glaubwürdigkeit des syrischen Justizsystems – sowohl im Inland als auch international – könnte letztlich von den Einzelheiten des Urteils abhängen. Dieses umfasst nach Angaben des Vorsitzenden Richters mehr als 300 Seiten und soll demnächst auf der offiziellen Website des Justizministeriums veröffentlicht werden.
Das Urteil sollte klar darlegen, auf welcher Grundlage das Gericht seine Zuständigkeit festgestellt hat, welche Tatsachen es als erwiesen betrachtet, auf welche Beweise es sich stützt, welche Beweismaßstäbe es angewandt hat und welche Verfahrensgarantien der Verteidigung gewährt wurden. Ebenso sollte deutlich werden, welche Rolle den Opfern und Überlebenden eingeräumt wurde, wie ihre Aussagen und Erfahrungen im Verfahren berücksichtigt wurden und ob das Gericht ihre weitergehenden Rechte und Interessen berücksichtigt hat – über die Bestrafung der Verantwortlichen und die individuelle finanzielle Entschädigung der Opfer hinaus.

Frauen demonstrieren Anfang Juli in Aleppo gegen ihre politische Marginalisierung. © Joumana Seif
Diese genauen Informationen zur Arbeit des Gerichts sind wichtig für die nächsten Verfahren in Syrien, wo viele Verdächtige bereits seit langer Zeit in Haft sitzen. Das Gesetz zur Übergangsjustiz soll bald verabschiedet werden – danach könnten wir ähnliche Prozesse in anderen syrischen Städten erleben. In welchem Tempo diese stattfinden, ist noch nicht abzusehen. Möglich ist, dass wir schon bald ähnliche Prozesse in syrischen Städten außerhalb von Damaskus erleben werden.
Nach dem Ende der Urteilsverkündung im Justizpalast von Damaskus lud ich eine Gruppe von Anwält*innen und Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsorganisationen auf einen Kaffee in die Büros der Riad-Seif-Menschenrechtsstiftung ein, die etwa 12 Gehminuten entfernt liegen. Wir alle waren emotional aufgewühlt und hatten gemischte Gefühle. Daher waren wir uns einig, dass wir Zeit brauchen, bevor wir eine objektive Einschätzung des Prozesses vornehmen.
Die vielleicht überraschendsten Szenen ereigneten sich unmittelbar, nachdem wir das Gelände des Gerichtsgebäudes verlassen hatten. Fast alle Beobachter begannen, Familienangehörige und enge Freund*innen anzurufen, um ihnen zu versichern, dass es ihnen gut geht.
Erst da wurde mir bewusst, dass wir alle im Hinterkopf Angst vor einem Terroranschlag vor oder während der Verhandlung gehabt hatten.
Wir haben es sicher überstanden.

Frauen demonstrieren Anfang Juli in Aleppo gegen ihre politische Marginalisierung. © Joumana Seif
Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung,
Joumana Seif
PS: Wenn Ihnen der Brief aus Damaskus gefällt, leiten Sie ihn gerne weiter. Wenn Sie ihn weitergeleitet bekommen haben, können Sie sich einfach über diesen Link anmelden. Eine Sammlung meiner bisherigen Briefe finden Sie zudem seit neuestem in unserem Living Open Archive.
Dieser 9. Brief aus Damaskus wurde im Tagesspiegel am 22. August 2026 erstveröffentlicht.

Joumana Seif arbeitet seit 2001 im Bereich Menschenrechte und unterstützt insbesondere die Demokratiebewegungen in Syrien, mit einem Fokus auf politische Gefangene. 2012, ein Jahr nach dem Beginn der Aufstände gegen die Assad-Regierung, verließ sie Syrien. Seitdem hat sie das Syrian Women’s Network (2013), die Syrian Feminist Lobby (2014) und das Syrian Women’s Political Movement (2017) mitgegründet. 2023 erhielt Joumana Seif den Anne-Klein-Frauenpreis der Heinrich-Böll-Stiftung für ihren Einsatz als Menschrechtsanwältin.
Im Mai 2017 kam sie als Research Fellow zum ECCHR-Programmbereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung. Seit März 2022 ist sie Legal Advisor zu den Schwerpunkten Syrien und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt. So arbeitete sie insbesondere zum Al-Khatib-Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz und begleitete eng die beteiligten Folterüberlebenden.
Wenige Wochen nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien reiste sie mit ihrem Vater Riad Seif, einem der bekanntesten syrischen Oppositionellen, der viele Jahre in den Gefängnissen des Assad-Regimes inhaftiert war, erstmals wieder in ihre Heimat.
Das LOA ist Teil des ECCHR. Als gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, sind wir auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Diese wahren unsere Unabhängigkeit. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!
Danke, dass Sie unsere Arbeit für eine Welt frei von Ausbeutung, geschlossenen Grenzen und Folter unterstützen möchten. Regelmäßige Informationen und Updates erhalten Sie in unserem ECCHR-Newsletter – jetzt abonnieren!