In dieser Newsletterreihe informieren wie Sie regelmäßig über unsere Fallarbeit zu Israel und Palästina. Wenn Sie diese Updates erhalten möchten, melden Sie sich hier für die Aufnahme in den Verteiler an.
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Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
Abed J. aus Gaza hat alles verloren, was ihm lieb war: seine Frau und sein Kind kamen bei Angriffen ums Leben. Nun klagt er gegen den Export von Waffen und Rüstungsgütern, konkret Panzergetrieben der deutschen Firma Renk, die in Merkava-Panzern verbaut sind und nachweislich weiterhin in Gaza eingesetzt werden – selbst nach dem aktuellen, brüchigen Waffenstillstand. Die Bundesregierung hatte diese Exporte genehmigt, obwohl längst dokumentiert ist, dass in Gaza systematisch das Völkerrecht verletzt wird. Nun fordert Abed J. mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Schutz für Menschenleben und ein Ende der deutschen Mitverantwortung für die tödlichen Folgen dieser Rüstungsexporte.
Im Oktober 2024 beantragte Abed J. mit unserer Unterstützung Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt, um die Auslieferung der Panzergetriebe zu stoppen. Das Gericht wies den Antrag ab. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof verweigerte wirksamen Rechtsschutz – obwohl die Gefahr für Abed J. und unzählige weitere Menschen in Gaza offensichtlich war.
Jetzt geht der Fall in die entscheidende Phase: Mit Unterstützung unserer palästinensischen Partner wurde Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Es geht um die grundsätzliche Frage: Muss Deutschland Menschen vor den tödlichen Folgen seiner Waffenexporte schützen? Haben Gerichte die Pflicht, diesen Schutzanspruch durchzusetzen, wenn das Risiko besteht, dass deutsche Rüstungsgüter zu völkerrechtswidrigen Angriffen beitragen?
Die juristische Antwort auf diese Fragen ist: Deutschland hat eine verfassungsrechtliche Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen – auch dann, wenn staatliches Handeln durch Rüstungsexporte Völkerrechtsverstöße ermöglicht. Der vernichtende Krieg der israelischen Regierung in Gaza wurde durch das aktuelle Waffenstillstandsabkommen nicht beendet, die Verbrechen der Vergangenheit sind bisher nicht aufgearbeitet, und das Regime hat sich nicht verpflichtet, die Menschenrechte der Palästinenser*innen oder das Völkerrecht künftig einzuhalten. Unter diesen Umständen verbieten sowohl das Grundgesetz als auch das internationale Recht deutsche Waffenlieferungen nach Israel, da sie die Gefahr weiterer Menschenrechtsverletzungen erhöhen.
Über zwei Jahre führten israelische Streitkräfte militärische Operationen in Gaza durch. UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentierten schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht – Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid. Trotzdem genehmigte die Bundesregierung bis zum letzten Moment zahlreiche Rüstungsgüter und Waffen nach Israel, darunter auch Panzergetriebe, die in Gaza eingesetzt wurden.
Der im Oktober 2025 verkündete Waffenstillstand verschafft den Menschen in Gaza eine Atempause. Diese Ruhe ist jedoch brüchig: Immer wieder kommt es zu Angriffen und zu Toten, etwa durch israelischen Panzerbeschuss und Luftschläge. Zusätzlich blockiert Israel erneut lebensnotwendige Hilfslieferungen für zwei Millionen Menschen in Gaza. Die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Pflichten Deutschlands, Menschenleben zu schützen und Rüstungsexporte zu kontrollieren, bestehen unter diesen Bedingungen unverändert fort.
Deutschland trifft Entscheidungen über Rüstungsexporte ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle und öffentliche Transparenz. Diese Exporte werden genehmigt, bevor Parlament und Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, die Folgen zu prüfen. Genau hier setzen wir an: Wir fordern Transparenz und Rechenschaft über den Export und Einsatz deutscher Waffen. Nur wenn deutsche Waffenexporte offen nachvollziehbar und überprüfbar sind, kann verhindert werden, dass sie in Konflikte eingesetzt werden, in denen Menschenrechte verletzt oder Kriegsverbrechen begangen werden.
Deshalb haben wir seit Anfang 2024 (mehrere Eilanträge)[1] gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel eingereicht und gemeinsam mit palästinensischen Partnerorganisationen Klage gegen die Bundesregierung erhoben. Nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Denn jede genehmigte Lieferung, jedes getötete Zivilleben betrifft uns alle.
Heute geht es um Gaza und seine Menschen. Grundsätzlich aber geht es uns um alle deutschen Waffenexporte. Unser Ziel ist klar: weitere Verstöße gegen nationales und internationales Recht – (in Gaza und darüber hinaus)[2] – zu unterbinden.
Mit Ihrer (Unterstützung)[3] ermöglichen Sie es uns weiter konsequent und unabhängig für eine gesetzlich verankerte, transparente und demokratisch kontrollierte Rüstungsexportpolitik zu kämpfen. Viel mehr noch stehen Sie solidarisch an der Seite von Abed J. und allen Betroffenen in Gaza, ohne deren Mut unsere Arbeit nicht möglich wäre.
Jede Spende macht es möglich, dass Recht und Menschenwürde nicht nur auf dem Papier bestehen. Schließen Sie sich uns an.
Herzliche Grüße
Dr. Alexander Schwarz
Dr. Alexander Schwarz ist Jurist und co-leitet beim ECCHR den Programmbereich Völkerstraftaten und internationale Verantwortung. In dieser Eigenschaft unterstützt er Betroffene und Überlebende von Menschenrechtsverletzung und schweren Völkerstraftaten vor nationalen und internationalen Gerichten.
Das LOA ist Teil des ECCHR. Als gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, sind wir auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Diese wahren unsere Unabhängigkeit. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!
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