00:00:00

00:00:00

briefe

... zu unserer Palästina Fallarbeit ❸

21. November 2025

In dieser Newsletterreihe informieren wie Sie regelmäßig über unsere Fallarbeit zu Israel und Palästina. Wenn Sie diese Updates erhalten möchten, melden Sie sich hier für die Aufnahme in den Verteiler an.

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

vor wenigen Tagen wurde vor dem Verwaltungsgericht Berlin erstmals eine von uns unterstütze Klagen gegen deutsche Waffenlieferungen nach Israel öffentlich verhandelt – und anschließend abgewiesen. Diese Abweisung erfolgte aus rein prozessualen Gründen. Das Gericht erklärte, es bestehe „keine Wiederholungsgefahr", da die Bundesregierung im vergangenen August einen teilweisen Exportstopp verhängt habe.

Eindruck aus dem Gerichtssaal des Berliner Verwaltungsgerichts von der Anhörung am 12. November 2025 © Dr. Alexander Schwarz

Doch nur fünf Tage nach der Urteilsverkündung kündigte die Bundesregierung an, genau diese Beschränkungen wieder aufzuheben. Damit stützte sich das Gericht auf eine Zusicherung, die bereits zum Zeitpunkt seiner Entscheidung weder belastbar noch realitätsnah war. Denn die Bundesregierung behauptete, ihre Genehmigungspraxis habe sich seit dem Waffenstillstand vom 10. Oktober 2025 „grundlegend geändert“. Das Gericht verkennt damit, dass eine nur temporäre oder jederzeit widerrufbare politische Entscheidung keine prozessuale Abweisung begründet – insbesondere nicht bei fortbestehendem völkerrechtlich relevantem Risiko.

v.l.n.r: Dr. Alexander Schwarz, Sönke Hilbrans und Rechtsanwalt Remo Klinger © Dr. Alexander Schwarz

Denn die Realität vor Ort sieht anders aus: Die Waffenruhe ist fragil, fast täglich erreichen uns Berichte über neue Todesopfer. Die Gefahr weiterer israelischer Angriffe ist allgegenwärtig – auch für unsere vier Kläger aus Gaza: Abed, Maher, Khalil und Ibrahim. Sie mussten erleben, wie ihre Angehörigen getötet und ihre Häuser zerstört wurden. Einer unserer ursprünglich fünf Kläger wurde im Juli 2025 bei einem israelischen Drohnenangriff getötet.

Vor diesem Hintergrund wollten die Kläger gerichtlich feststellen lassen, dass die Exportgenehmigung für 3.000 tragbare Panzerfäuste, die die Bundesregierung Ende Oktober 2023 der Firma Nobel Defence erteilte, rechtswidrig war.

Juristisch ist der Fall klar: Deutschland verletzt seine völkerrechtlichen Verpflichtungen, wenn es Waffenexporte genehmigt, obwohl ein erhebliches Risiko besteht, dass diese zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen. Dennoch liefert Deutschland weiter: Seit Oktober 2023 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Wert von über 520 Millionen Euro – und macht Deutschland damit nach den USA zum zweitgrößten Waffenlieferanten des Landes.

Gleichzeitig verschärft sich die politische Lage in Gaza und im Westjordanland. Neben einer brüchigen Waffenruhe, in deren Schatten weiter Völkerrechtsverstöße begangen und Menschen getötet werden, haben führende Mitglieder der israelischen Regierung ihre kategorische Ablehnung eines palästinensischen Staates bekräftigt. Premierminister Netanyahu erklärte, Israels Opposition gegenüber jeder palästinensischen Souveränität „westlich des Jordans“ sei „fest" und habe sich „in keiner Weise verändert". Zugleich eskaliert die Siedlergewalt in der Westbank und der staatlich gestützte Landraub erfolgt unter dem Schutz der israelischen Armee. Eine Regierung, die ausschließlich auf militärische Dominanz setzt, verfolgt eine Politik mit überwältigendem Risiko schwerer Völkerrechtsverletzungen.

Wir machen weiter

Gemeinsam mit Abed und mit Unterstützung des Palestinian Center for Human Rights (PCHR), Al Mezan und Al Haq wurde Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht - darüber berichteten wir im (letzten Newsletter)[1]. Denn Deutschlands völkerrechtliche Verantwortung in Gaza endet nicht mit abgewiesenen Klagen. Und sie endet auch nicht mit politischen Entscheidungen einer Bundesregierung, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem humanitären Völkerrecht weiterhin missachtet.

Doch bleibt ein strukturelles Problem bestehen: Während das Bundesverfassungsgericht in seiner Ramstein-Entscheidung ausdrücklich anerkannt hat, dass auch ausländische Betroffene grundrechtlichen Schutz in Deutschland beanspruchen können, versperren Verwaltungsgerichte diesen Betroffenen den Zugang zu wirksamer gerichtlicher Kontrolle. Diejenigen, die am stärksten gefährdet sind, können keine Kontrolle erzwingen – eine Rechtsschutzlücke, die wir schließen wollen.

Wenn deutsche Waffen in Kriegen eingesetzt werden, in denen Zivilist*innen gezielt getötet, Städte zerstört und grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden, ist das kein bedauerlicher „Nebeneffekt“ – es ist die Konsequenz politischer Entscheidungen. Die Bundesregierung trägt Verantwortung dafür, wie ihre Genehmigungen wirken: in Gaza und in anderen Konflikten. Niemand darf der Gefahr ausgesetzt sein, dass deutsche Rüstungsgüter in Kontexten eingesetzt werden, in denen ein hohes Risiko schwerster Völkerrechtsverstöße besteht. Solange Deutschland Waffenlieferungen genehmigt, obwohl eindeutige Hinweise auf systematische Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorliegen, verletzt es seine völkerrechtlichen Sorgfaltspflichten. Wir kämpfen dafür, dass diese Verpflichtungen ernst genommen werden – überall dort, wo deutsche Entscheidungen das Leben Unbeteiligter beeinflussen.

Unsere Arbeit ist unbequem. Sie ist rechtlich anspruchsvoll. Sie stellt Regierungshandeln infrage. Und sie ist nur möglich, weil Menschen wie Sie uns den Rücken stärken.

Unterstützen Sie unsere Arbeit und (spenden Sie für Gerechtigkeit und Menschenrechte)[2]. Denn: Wer unabhängig kämpfen will, muss finanziell unabhängig sein. Nur so können wir juristische Interventionen führen – gegen völkerrechtswidrige Waffenexporte und für echten Menschenrechtsschutz.

Wir klagen weiter, wir bleiben dran.

Mit Dank und Zuversicht
Ihr Dr. Alexander Schwarz

Das LOA ist Teil des ECCHR. Als gemeinnützige Menschenrechts­organisation, sind wir auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Diese wahren unsere Unabhängigkeit. Gemeinsam mit Betroffenen nutzen wir das Recht, um für eine gerechte Welt frei von Folter, Ausbeutung und abgeschotteten Grenzen zu kämpfen. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!

Das LOA ist Teil des ECCHR. Als gemeinnützige Menschenrechts­organisation, sind wir auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Diese wahren unsere Unabhängigkeit. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!

Appendix

Biographie

Co-Programmleitung Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung

Dr. Alexander Schwarz

Das LOA ist Teil des ECCHR. Als gemeinnützige Menschenrechts­organisation, sind wir auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Diese wahren unsere Unabhängigkeit. Gemeinsam mit Betroffenen nutzen wir das Recht, um für eine gerechte Welt frei von Folter, Ausbeutung und abgeschotteten Grenzen zu kämpfen. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!

Das LOA ist Teil des ECCHR. Als gemeinnützige Menschenrechts­organisation, sind wir auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Diese wahren unsere Unabhängigkeit. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!

Jetzt spenden!

Danke, dass Sie unsere Arbeit für eine Welt frei von Ausbeutung, geschlossenen Grenzen und Folter unterstützen möchten. Regelmäßige Informationen und Updates erhalten Sie in unserem ECCHR-Newsletter – jetzt abonnieren!